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„Alle Jahre wieder… das gleiche Chaos“ – Checkliste für das Jahresende

Sind Sie dieses Jahr auch wieder viel zu spät und haben den Jahreswechsel betrieblich und privat noch nicht organisiert? Gehören Sie zu den Menschen, die noch kurz vor Weihnachten krampfhaft nach Geschenken für ihre Lieben suchen?

Alle Jahre wieder geraten wir in den letzten Tagen des Jahres in Stress und Hektik. Und das obwohl im Grunde an jedem Jahresende die gleichen Aufgaben anstehen. Was können Sie tun, um den größten Stress zu vermeiden? Je eher Sie sich bewusst werden, welche Aufgaben und Termine noch anstehen, desto gezielter können Sie diese auf die noch verbleibenden Tage verteilen.

1. Planen

Das ganze Jahr über planen Sie Termine mit Kunden und Mitarbeitern, fangen Sie damit an Termine wie betrieblichen Jahresabschluss, Jahresplanung für das kommende Jahr, aber auch private Aufgaben, wie Weihnachtsgeschenke kaufen oder Zeit für die Familie, ebenfalls großzügig im Voraus zu planen. Notieren Sie sich alle Aufgaben die anstehen und sortieren Sie aus. Welche Aufgaben müssen unbedingt noch in diesem Jahr erledigt werden, welche sind auch im Januar des kommenden Jahres noch im Zeitrahmen?

2. Prioritäten setzen

Hinterfragen Sie Ihre Handlungen! Welche Aufgaben sind wirklich wichtig? Welche erledigen Sie nur aus Gewohnheit oder aus einem Gefühl von Verpflichtung? Was würde passieren, wenn Sie in diesem Jahr die unwichtigen Gewohnheitsaufgaben weglassen?

3. Umfeld einbeziehen

Beziehen Sie die betreffenden Personen bei der Umsetzung der betrieblichen oder privaten Aufgaben bewusst mit ein. Ihre Mitarbeiter sollten z. B. in einer Besprechung erfahren, welche Aufgaben zwingend noch in diesem Jahr erledigt werden müssen. Delegieren Sie Aufgaben, die Sie nicht selbst erledigen müssen. Privat sollten Sie Ihre Familie aktiv mit einbeziehen. Fragen Sie z. B. vor Weihnachten gezielt nach Wünschen für Geschenke. Besonders beim Partner oder den Kindern vermeidet man so lange Gesichter unterm Weihnachtsbaum. Sie selbst ersparen sich jede Menge Stress bei der Auswahl des passenden Geschenks.

4. „Exzessives“ Weihnachtsshopping vermeiden

Sie gehen grundsätzlich nicht gern einkaufen? Sie haben zum Jahresende genug andere Dinge um die Ohren? Müssen aber trotzdem dringend noch Geschenke besorgen?
Dann gehen Sie zwei Wochen vor Weihnachten nicht mehr in die überfüllten Innenstädte, um sich der Hektik und dem Marathon um das schönste Geschenk anzuschließen.Gehen Sie lieber mit der Zeit… und nutzen das Internet.

Hier gibt es mittlerweile in unzähligen Onlineshops tolle Geschenkideen, Versand inklusive Geschenkverpackung und einen schnellen Lieferservice. Sicher werden Sie bei den Versandkosten ein paar Euros drauflegen, aber setzen Sie das ins Verhältnis zur Autofahrt in die Stadt, den Parkgebühren im Autohaus und dem Stress, den Sie sich aussetzen…dann sind die Versandkosten für die Lieferung nach Hause oder ins Büro vollkommen in Ordnung.

5. Wenn alles nichts hilft….

Sie haben immer noch offene, betriebliche Aufgaben? Sie haben nach wie vor keine Geschenke für Ihren engsten Familienkreis?

Die ein oder andere betriebliche Aufgabe kann durchaus auch noch in den Tagen zwischen Weihnachten und Silvester oder direkt in den ersten Januartagen erledigt werden. In dieser Zeit sind die meisten Kunden im Weihnachtsurlaub und Sie haben mehr Zeit für die Jahresplanung des kommenden Jahres. Bei fehlenden Geschenken besteht immer noch die Möglichkeit die Familie oder den Partner zu einem spontanen Ausflug, Kurzurlaub oder einem gemütlichen Essen einzuladen. Schließlich geht es an Weihnachten nicht nur ums Schenken, sondern besonders darum, Zeit mit den Lieben zu verbringen.

Und denken Sie daran, ein guter Vorsatz ist der erste Weg zur Besserung… Vielleicht schaffen Sie es im kommenden Jahr rechtzeitig mit der Planung zu beginnen. Hier finden Sie eine hilfreiche Liste von Fristen, die den reibungslosen Jahreswechsel vereinfacht:

Wichtige Fristen am Jahresende

Oktober

  • Einkommensteuer bei Gewerbe/Freiberuf/Selbstständigkeit und Landwirtschaft bzw. Forstwirtschaft
    (Anschaffungen fürs laufende Jahr, bzw. erst im kommenden Jahr)

November

  • Kfz-Versicherung: bis Ende November zum Jahresende kündbar
  • Lohnsteuer: Bis Ende November können Freibeträge für das laufende Jahr in die Lohnsteuerkarte eintragen werden
  • Weihnachtsgeschenke (Planung nicht erst wieder in den Dezember legen; siehe oben ;) )
  • Pkw: bei Neuanschaffungen ab dem 5.11.2008 entfällt Kfz-Steuer bis zu zwei Jahre

Dezember

  • Viele allgemeine Vertrags-Fristen enden im Dezember – daher unbedingt individuell prüfen! Fitnessclub wechseln? Raus aus dem längst nicht mehr gebrauchten Vertrag zur Softwarepflege? Nicht mehr gewünschte Vereinsmitgliedschaft (nicht Sie… aber vielleicht die Kinder)?
  • Einkommenssteuer: Frist für freiwillige Steuererklärung: maximal 4 Jahre nach Ablauf des Steuerjahres .
  • Kindergeld: Rückwirkend für max. 4 abgeschlossene Jahre und das laufende Jahr
  • Krankenkasse: z.B. Anträge für Rückzahlungen nach erfolgreichem Behandlungsabschluss
  • Abgeltungssteuer: Kredite für Bau, Kauf oder Reparatur von Immobilien aufnehmen, da ab 2009 Abgeltungsteuer gilt. Schuldzinsen wirken sich mit voller Progression als Werbungskosten aus; Kapitalerträge werden künftig mit 25 % besteuert.
  • Wohnbauprämie: Die Bundesregierung hat eine Änderung bei der Wohnungsbau-Prämie beschlossen. Die Prämie wird demnach dauerhaft an eine wohnungswirtschaftliche Verwendung gebunden werden.Die neue Regelung gilt für alle Bausparverträge, die nach dem 31.12.2008 abgeschlossen werden.
  • Aufbewahrungsfristen: 2009 können Geschäftsunterlagen (z.B. Anlagevermögenskarteien, Kassenberichte, Jahresabschlüsse, Eröffnungsbilanzen, Lageberichte, Buchungsbelege und Inventare) vernichtet werden, die 1998 oder früher erstellt wurden.
  • Kapitalanlagen: Sollen Aktien in das Betriebsvermögen aufgenommenen und Zinsanlagen dem Privatvermögen zugeführt werden?
  • Spenden: Steuerlast für 2008 über Spenden mindern; diese sind seit 2007 in größerem Umfang abzugsfähig
  • Verlustvortrag: Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen ins Folgejahr verschieben?

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