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	<title>Kommentare zu: Kündigung erhalten &#8211; was tun?</title>
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	<description>Krisenbarometer und Tipps zur Vermögenssicherung</description>
	<lastBuildDate>Wed, 21 Dec 2011 21:04:34 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Von: Rechtsanwalt Stephan Becker</title>
		<link>http://www.richtige-schritte.de/kuendigung-erhalten-was-tun.html/comment-page-1#comment-361</link>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Stephan Becker</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Dec 2011 13:22:57 +0000</pubDate>
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		<description>In jedem Fall sollte man nicht den Kopf in den Sand stecken.

Das Wichtigste ist die Einhaltung der 3-Wochen-Frist (Kündigungsschutzfrist). Man kann in arbeitsgerichtlichen Verfahren auch zunächst fristwahrend die Klage einreichen, um den Arbeitgeber unter Druck zu setzen. Dieser muss dann die Wirksamkeit der Kündigung darlegen und ggf. auch beweisen.

Bei einer Probezeitkündigung wird es erfahrungsgemäß recht schwer etwas gegen die Wirksamkeit vorzubringen, da es dabei keines Grundes bedarf. Allerdings gibt es selbst dabei noch Möglichkeiten wenigstens aufgrund guter Recherche und Argumentation einen Vergleich auszuhandeln.

Grundsätzlich gilt daher immer: Erstmal Klage einreichen und dann weitersehen.

Schließlich reduzieren sich die Gerichtsgebühren bei einer Klagerücknahme auf &quot;0&quot; und der Kläger hat selbst bei Rücknahme oder Unterliegen nicht die Kosten des Beklagten zu tragen.

Ist aber erst die 3-Wochen-Frist abgelaufen, gilt die Kündigung als wirksam, sodass diese in jedem Fall einzuhalten ist!

Auch für die möglicherweise anschließende Selbständigkeit kann das Vorgehen gegen eine Kündigung notwendig werden. Wenn diese nämlich fristlos erklärt wurde, verhängt die Agentur für Arbeit regelmäßig eine Sperrfrist von 12 Wochen, die auch für Existenzgründungszuschuss o.Ä. gilt.

Rechtsanwalt Stephan Becker
Nach Überarbeitung des Internetauftritts finden Sie hier: http://www.rechtsanwalt-becker.eu weitere Informationen zu diesem und anderen Themen aus dem Arbeitsrecht.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>In jedem Fall sollte man nicht den Kopf in den Sand stecken.</p>
<p>Das Wichtigste ist die Einhaltung der 3-Wochen-Frist (Kündigungsschutzfrist). Man kann in arbeitsgerichtlichen Verfahren auch zunächst fristwahrend die Klage einreichen, um den Arbeitgeber unter Druck zu setzen. Dieser muss dann die Wirksamkeit der Kündigung darlegen und ggf. auch beweisen.</p>
<p>Bei einer Probezeitkündigung wird es erfahrungsgemäß recht schwer etwas gegen die Wirksamkeit vorzubringen, da es dabei keines Grundes bedarf. Allerdings gibt es selbst dabei noch Möglichkeiten wenigstens aufgrund guter Recherche und Argumentation einen Vergleich auszuhandeln.</p>
<p>Grundsätzlich gilt daher immer: Erstmal Klage einreichen und dann weitersehen.</p>
<p>Schließlich reduzieren sich die Gerichtsgebühren bei einer Klagerücknahme auf &#8220;0&#8243; und der Kläger hat selbst bei Rücknahme oder Unterliegen nicht die Kosten des Beklagten zu tragen.</p>
<p>Ist aber erst die 3-Wochen-Frist abgelaufen, gilt die Kündigung als wirksam, sodass diese in jedem Fall einzuhalten ist!</p>
<p>Auch für die möglicherweise anschließende Selbständigkeit kann das Vorgehen gegen eine Kündigung notwendig werden. Wenn diese nämlich fristlos erklärt wurde, verhängt die Agentur für Arbeit regelmäßig eine Sperrfrist von 12 Wochen, die auch für Existenzgründungszuschuss o.Ä. gilt.</p>
<p>Rechtsanwalt Stephan Becker<br />
Nach Überarbeitung des Internetauftritts finden Sie hier: <a href="http://www.rechtsanwalt-becker.eu" rel="nofollow">http://www.rechtsanwalt-becker.eu</a> weitere Informationen zu diesem und anderen Themen aus dem Arbeitsrecht.</p>
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	<item>
		<title>Von: Heinz Schärf</title>
		<link>http://www.richtige-schritte.de/kuendigung-erhalten-was-tun.html/comment-page-1#comment-228</link>
		<dc:creator>Heinz Schärf</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 15 Dec 2010 00:18:40 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.richtige-schritte.de/kndigung-erhalten-was-tun.html#comment-228</guid>
		<description>Mir wurde während der Probezeit gekündigt, ohne Begründung.
Vieleicht ist das in der Vertriebsbranche so üblich.
Keine Zeit für eine vernünftige Einarbeitung. Hauptsache schnelle Kohle.
Solchen Firmen müßte das Handwerk gelegt werden.
Mit einem Alter von 57 Jahren und immer im Arbeitsleben ist man gewohnt anständig und seriös zu beraten und zu arbeiten.
Das ist aber nicht mehr gefragt. Wie kann man Arbeitssuchende, die sich für
Jobs, die meinerseits nicht seriös arbeiten, aber mit einer sozialversicherten Arbeitsstätte locken das Handwerk legen?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Mir wurde während der Probezeit gekündigt, ohne Begründung.<br />
Vieleicht ist das in der Vertriebsbranche so üblich.<br />
Keine Zeit für eine vernünftige Einarbeitung. Hauptsache schnelle Kohle.<br />
Solchen Firmen müßte das Handwerk gelegt werden.<br />
Mit einem Alter von 57 Jahren und immer im Arbeitsleben ist man gewohnt anständig und seriös zu beraten und zu arbeiten.<br />
Das ist aber nicht mehr gefragt. Wie kann man Arbeitssuchende, die sich für<br />
Jobs, die meinerseits nicht seriös arbeiten, aber mit einer sozialversicherten Arbeitsstätte locken das Handwerk legen?</p>
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