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“Reinclusion”: Antrag auf Wiederaufnahme in den Index nach “Rauswurf” bei Google stellen

Wenn Sie eine E-Mail erhalten, die Ihnen mitteilt, dass Sie für eine Dauer von 30, 60, 90 oder mehr Tagen aus dem Index bei Google verbannt werden, weil Sie gegen Google´s Richtlinien für Webmaster verstoßen haben, verlieren Sie nicht den Kopf (zumindest jetzt noch nicht…). Prüfen Sie zunächst, ob die Nachricht tatsächlich von Google stammt oder ob sich jemand einen gezielten Scherz mit Ihnen erlaubt bzw. Sie einer von vielen Empfängern einer der ab und zu auftretenden Wellen solcher gefälschter Mails sind. Manchmal erkennt man es schon am Absender, der gar nichts mit Google zu tun hat; in anderen Fällen ist es eine Mail von irgendwas@gmail.com – auch diese Nachrichten sind nicht echt. Der beste Weg, die Behauptung zu prüfen, ob man wirklich aus dem Index geflogen ist, ist eine entsprechende Such-Anfrage bei Google. Geben Sie dazu als Suchbegriff site:meinedomain.de ein. Sehen Sie tatsächlich nichts, gilt es ein Problem zu lösen und dann einen Wiederaufnahmeantrag (”Reinclusion”) zu stellen

  • Kurzfahrplan:
  • Ruhe bewahren, keinen verfrühten Antrag stellen!
  • Lesen, dann lesen und dann nochmal lesen – ist die Mail echt? Kann ich meine Seiten wirklich nicht mehr im Index finden?
  • Übergangsphase planen: Kann der Einbruch verkraftet werden oder muss kompensiert werden (z. B. mit AdWords)?
  • Alle Kritikpunkte genau identifizieren
  • Kritik nachvollziehen und Ursachen finden
  • Korrektur der Ergebnisse durchführen bzw. veranlassen
  • Durchführung der Korrektur bestätigen (lassen)
  • Wiederaufnahmantrag erstellen:
    • Probleme nicht verneinen, sondern deren Entstehung möglichst plausibel erklären,
    • dann Korrektur bestätigen
    • versichern, dass diese Probleme nicht mehr auftreten werden
    • Bei “Fremdverschulden” den Verursacher benennen
  • Anmelden bei Google Webmaster Tools (wenn nicht bereits geschehen)
  • Einstellen des Wiederaufnahmeantrags
  • Geduld haben

Wichtig ist auf jeden Fall, dass Sie sich die Zeit nehmen, den Antrag ordentlich vorzubereiten, denn mit einer verfrühten Bitte fügen Sie sich ggf. weiteren Schaden zu und verschlechtern Ihre Chancen.

Hat sich die schlechte Nachricht als echt herausgestellt, lesen Sie die Mail mehrfach aufmerksam durch. Finden Sie alle Kritikpunkte, die darin beschrieben sind und fangen Sie erst an, weitere Schritte zu planen, wenn Sie die Kritik wirklich nachvollziehen können… entweder, weil Sie selbst in der Lage sind, den Quellcode Ihrer Seiten nach den entsprechenden Problemen zu durchsuchen oder weil es mit Ihrem Webmaster oder Ihrer Webagentur besprochen wurde. Denn es ist enorm wichtig, dass vor einem Reinclusion-Antrag alle Punkte restlos behoben sind.

Da dies seine Zeit in Anspruch nehmen kann und auch die Dauer des Ausschlusses zumeist mindestens 30 Tage besteht, stellt sich die Frage nach dem Schaden, den Sie selbst dadurch erleiden. Handelt es sich um eine private oder “halbkommerzielle” Website, die nicht – oder nicht wesentlich – für Ihre Umsätze verantwortlich ist, kann die Dauer der “Unsichtbarkeit” für Suchende verkraftet werden und ist “nur” ärgerlich. Lebt Ihr Geschäft aber vom Internet-Shop, der bisher hauptsächlich per Suchmaschine an neue Kunden gekommen ist, müssen Sie die Dauer bis zum Wiedereintreffen der Besucher aus Suchmaschinen überbrücken. Dabei kann der Eintrag in Preissuchmaschinen helfen, die man bisher nicht beachtet hat und die einen gewissen Traffic zurückbringen können. Auch können Sie Besucher “kaufen”, indem Sie Internet – Marketing in Form von Bannern etc. auf Seiten betreiben, die potentiell für Ihre Kunden interessant und mit einem gewissen Besucherstrom ausgestattet sind. Auch die temporäre Schaltung von Google-Adwords-Anzeigen in einer entsprechenden Kampagne kann helfen, einen Teil der Besucher wieder zurück zu bekommen, wenn man denn auch dafür bezahlen muss.

Ist geklärt, wie die kommende Zeit bis zur hoffentlich erfolgenden Wiederaufnahme in den Google-Index überbrückt werden kann, müssen Sie sich an die sorgfältige Korrektur der Kritikpunkte machen. Versteckter Text nebst zahlreichen Links auf alten Frame-Startseiten im <noframes>-Bereich sind z. B. ein häufiger Grund, den man selbst schon seit Jahren vergessen und “gar keine böse Absicht dabei” hatte. Korrigieren Sie alle Fehler bzw. lassen Sie die Korrekturen durchführen. Haben Sie dabei den Eindruck, dass Ihr Webmaster oder die Agentur eigentlich gar nicht genau weiß, was man nun machen soll und warum, holen Sie lieber vor dem Absenden eines Antrags eine unbeteiligte dritte Meinung ein und lassen Sie sich bestätigen, dass die Seite nun keine probematischen Merkmale mehr enthält, die gegen die Richtlinien von Google verstoßen könnten.

Nun sollten Sie in aller Ruhe und auf keinen Fall direkt “online” Ihren Antrag erstellen und prüfen, ob er auch wirklich alle Anforderungen an einen “guten” Wiederaufnahmeantrag erfüllt. Die Kriterien sind natürlich schwammig und kein Garant für einen Erfolg des Antrags, dennoch gibt es ein paar Dinge, die Google gern lesen möchte, wenn Sie wieder in den Index wollen.

Dazu gehört, dass Sie sich keine Mühe machen sollten, die Existenz des nun korrigierten Problems zu verleugnen oder es auf andere Weise mit “ich habe doch gar nichts gemacht” zu versuchen. Es geht nicht darum, seine “Schuld” einzugestehen, sondern vielmehr darum, eine gewisse Einsicht zu demonstrieren. Wenn es machbar ist, erklären Sie die Ursache für das Problem, denn nicht alles, was Google nicht schmeckt, wurde auch wirklich mit der Absicht einer besseren Positionierung in den Suchergebnissen bei Google getan, sondern kann ganz harmlose Gründe haben. Bestätigen Sie danach, dass die gefundenen Probleme behoben wurden. Geben Sie möglichst genau an, was zur Korrektur gemacht wurde. Gern gesehen ist es, wenn eine “verschuldende” Agentur ebenso benannt wird, wenn denn eine solche im Spiel war. Der Hintergrund ist aber hier, dass Google gern den Namen des unseriös arbeitenden Suchmaschinenoptimierers hätte – in den meisten Fällen machen Sie sich also keine Freunde in Ihrer Agentur, wenn Sie diesem Wunsch nachkommen und schwärzen ggf. auch den Falschen an, wenn das Problem mehr auf Unwissenheit oder dem Versäumnis basiert, Spuren längst unwirksamer Versuche des “Suchmaschinenspammings” aus dem Seitenquellcode zu entfernen. Ist das Verhältnis zu Ihrem Web-Betreuer also noch intakt und wollen Sie auch künftig noch zusammen arbeiten, lassen Sie diesen Punkt ggf. lieber aus Ihrem Antrag aus; ansonsten scheuen Sie sich nicht, den “Schuldigen” auch wirklich zu benennen. Hoffen Sie aber nicht darauf, dass großflächiges “Petzen” zwingend einen positiven Einfluss auf Googles Entscheidung über eine Wiederaufnahme hat. Denken Sie auch auf jeden Fall daran zu versichern, dass derartige Probleme mit Ihrer Site nicht mehr auftreten und Sie sich künftig an die Richtlinien für Webmaster halten werden.

Ist das Schreiben fertig, melden Sie sich bei den Google Webmaster Tools an (den Link finden Sie auch in der Mail, die Sie lieber nie bekommen hätten), tragen Sie dort Ihre Site ein und bestätigen Sie über die zur Verfügung stehenden Mittel Ihren Status als Webmaster der Site (dazu kann z. B. eine leere Seite mit einem bestimmten, vorgegebenen Dateinamen auf dem Server abgelegt werden)… wenn dies nicht bereits geschehen ist. Hier kann nun über einen Link ein Antrag auf Wiederaufnahme gestellt werden. Kopieren Sie den vorbereiteten Text in das Nachrichtenfeld, senden Sie den Antrag ab und üben Sie sich in Geduld. Zwischenzeitlich einen Blick in das “Nachrichtencenter” der Webmaster Tools zu werfen und regelmäßig seinen Posteingang zu prüfen, kann zwar nicht schaden, die “Antwort” auf Ihren Antrag besteht aber in der Regel nach Ablauf der genanntenFrist (hoffentlich) in einem Wiedereinsetzen des Besucherstroms.

Sind Ihre 30 oder mehr Tage im “Googleknast” um, prüfen Sie am besten selbst auf dem oben genannten Weg, ob und wenn ja welche Seiten Ihrer Domain nun wieder im Index vorhanden sind. Passiert dies hingegen nicht, sind die von Google identifizierten Probleme mit Ihren Seiten offenkundig doch nicht so gründlich korrigiert, wie es der Fall sein sollte. Spätestens jetzt sollten Sie sich an einen “neutralen” und bisher nicht mit der Gestaltung und Umsetzung Ihrer Website beteiligten Fachmann wenden, der sich das Problem nochmal genau ansieht und die nächsten Schritte mit Ihnen gemeinsam plant. Im Normalfall bleibt es aber bei der “Watsche” für Ihre Domain und Sie sind anschließend mehr oder weniger so gut oder schlecht bei bestimmten Suchbegriffen in den Treffern positioniert, wie es vor dem Rauswurf gewesen ist.

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Eine Reaktion zu ““Reinclusion”: Antrag auf Wiederaufnahme in den Index nach “Rauswurf” bei Google stellen”

  1. Jens

    Danke für die Beschreibung!
    Ganz im Ernst, bei mir hat es 1,5 Tage gedauert…
    - Mail von Google zwecks Ausschluß
    - ich habe den betreffenden Fehler behoben
    - Reinclusion im WMT gestellt und hier natürlich, wie auch in einem Video vom Cutts erklärt, einen 40 Zeiler (und keinen 2 Zeiler) geschrieben…Fehler gestanden, kommt nicht wieder vor…hervorgehoben, dass ich wenigstens einen natürlichen Backlinkaufbau (und keine Russenlinks etc) verwendet habe; das mich Webmaster freiwillig verlinken, da ich einen Mehrwert biete usw…

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