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Signaturenpflicht für geschäftliche E-Mails

Mittwoch, den 4. Juni 2008

Bereits seit 01.01.2007 ist der Begriff der Geschäftsbriefe in den Gesetzestexten zur Signaturenpflicht auf “gleichviel welcher Form” erweitert worden. „Gleichviel welcher Form“? Das bedeutet soviel wie: Auch für die E-Mail Korrespondenz gelten die gleichen Vorschriften wie für alle Geschäftsbriefe. Gemäß der Regelung ist neben der Geschäftskorrespondenz in Papierform wie Briefe und Rechnungen auch via Mail übermittelte Korrespondenz als Geschäftsbrief anzusehen. Der Gesetzgeber benennt den geschäftlichen E-Mail Versand zwar nicht explizit, aber wer geschäftliche E-Mails versendet, unterliegt der Signaturenpflicht und muss in seiner E-Mail bestimmte Pflichtinformationen angeben.
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