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“Reinclusion”: Antrag auf Wiederaufnahme in den Index nach “Rauswurf” bei Google stellen

Mittwoch, den 20. Februar 2008

Wenn Sie eine E-Mail erhalten, die Ihnen mitteilt, dass Sie für eine Dauer von 30, 60, 90 oder mehr Tagen aus dem Index bei Google verbannt werden, weil Sie gegen Google´s Richtlinien für Webmaster verstoßen haben, verlieren Sie nicht den Kopf (zumindest jetzt noch nicht…). Prüfen Sie zunächst, ob die Nachricht tatsächlich von Google stammt oder ob sich jemand einen gezielten Scherz mit Ihnen erlaubt bzw. Sie einer von vielen Empfängern einer der ab und zu auftretenden Wellen solcher gefälschter Mails sind. Manchmal erkennt man es schon am Absender, der gar nichts mit Google zu tun hat; in anderen Fällen ist es eine Mail von irgendwas@gmail.com – auch diese Nachrichten sind nicht echt. Der beste Weg, die Behauptung zu prüfen, ob man wirklich aus dem Index geflogen ist, ist eine entsprechende Such-Anfrage bei Google. Geben Sie dazu als Suchbegriff site:meinedomain.de ein. Sehen Sie tatsächlich nichts, gilt es ein Problem zu lösen und dann einen Wiederaufnahmeantrag (”Reinclusion”) zu stellen
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