Vorsicht Abmahnfalle: Abmahnungen im Web
Viele Unternehmer aber auch Privatbetreiber von Webseiten und Onlineshops trifft es zunächst wie ein Schlag, wenn eine Abmahnung ins Haus flattert. Allerdings sind Abmahnungen in der deutschen Rechtslandschaft ein durchaus legitimes Mittel zur zunächst außergerichtlichen Durchsetzung des Rechtes. Immer wieder hört man jedoch besonders im Bereich Web von unseriösen und missbräuchlichen Abmahnungen durch findige Rechtsanwälte, die die Abmahnungen in größeren Mengen versenden und sich damit ihren Lebensunterhalt verdienen.
Was ist nun dran an den Abmahnungen im Web, worauf sollten Sie achten und was tun, wenn bereits eine Abmahnung vorliegt, wie hoch kann diese ausfallen?
Abmahnungen vorab vermeiden
Eine Abmahnung kommt meist nicht von ungefähr und hat ihre Ursachen in verschiedenen Bereichen des Webs. Betreiber von Webseiten und Onlineshop können sich mit Hilfe von einfachen Tipps gezielt vor einer Abmahnung schützen.
Tipp1: Impressum
Häufig finden sich die ersten Fehler im Impressum einer Webpräsenz. Betreiber sollten daher genau prüfen, ob sie alle für sie notwendigen Pflichtangaben im Impressum aufgeführt haben. Detaillierte Tipps zum Thema bietet zum Bespiel der Artikel „Die richtigen Informationen für das Impressum“.
Tipp2: AGB
Sobald ein Webseitenbetreiber eine gewerbliche Beziehung zu anderen aufbaut, sind AGB notwendig. Die AGB sollten genau geprüft werden und juristisch einwandfrei sein. Um den oft sehr individuellen Anforderungen gerecht zu werden, empfiehlt es sich, die AGB von einem Rechtsanwalt erstellen zu lassen, auf dem man sich im Zweifelsfall später auch beziehen kann.
Tipp 3: Preise
Wird ein Onlineshop betrieben oder werden auf einer Webseite Produkte angeboten, müssen die Preisauszeichnungen korrekt sein. Nach der Preisabgabenverordnung existieren mehrere Grundregeln, die unbedingt eingehalten werden müssen. Wichtig sind zum Beispiel beim Verkauf an Endkunden der Ausweis der Preise mit Mehrwertsteuer und die Angaben zu den Versandkosten (ggf. Auslandsversandkosten beachten). Dazu reicht es auch nicht, “irgendwo” auf die Versandkosten hinzuweisen. Machen Sie es dem Benutzer also nicht nur aus Gründen der Usability leicht, direkt in der Nähe des Preises Angaben oder eindeutlge Links zu Versandkosten und ggf. weiteren Zusatzkosten zu finden.
Tipp 4: Widerrufsrecht – Rückgaberecht
Webpräsenzbetreiber sollten auf das Widerrufs- bzw. Rückgaberecht achten und alle Angaben und Hinweise dazu so hinterlegen, dass ein Verbraucher jederzeit nachkommen kann, welche Bedingungen für Kauf, Widerruf oder Rückgabe eines Artikels gelten. Ein zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Beitrags gültiges Muster finden Sie z. B. bei Juris.
Tipp 5: Uhrheberrechte – Markenrechte
Häufig werden Uhrheberrechte verletzt, sei es durch Aufführung geschützter Markennamen, Logos, Bilder oder auch durch das Kopieren von geschützten Texten oder das Verweisen auf andere Webseiten. Webseitenbetreiber müssen vorab genau klären, welche Inhalte zulässig sind und für welche es zunächst der Einwilligung des Uhrhebers bedarf. Der sicherste Weg ist eine schriftliche Genehmigung. Wenn Sie diese nicht haben, lassen Sie die Finger von geschütztem Material und geschützen Begriffen; auch – vor allem – in den Metadaten Ihrer Seiten (Description, Keywords etc.).
Auch im Zusammenhang mit Google AdWords und ähnlichen Online-Werbeprogrammen können Sie geschützte Markennamen nur mit entsprechender Genehmigung verwenden. Ob und in welcher Form Sie gut beraten sind, die Anzeigenschaltung bei einzelnen Begriffen sogar durch die Verwendung ausschließender Keywords explizit zu verbieten, liegt ganz an den übrigen beworbenen Begriffen. Außerdem ist die Rechtslage hier oft noch unklar und die individuelle Auslegung in konkreten Streitfällen erscheint in diesem Zusammenhang noch überraschend launenhaft. Lassen Sie sich daher bei der Bewerbung Ihrer Suchbegriffe im Zweifelsfall besser von einer Fachagentur und / oder einem entsprechend erfahrenen Anwalt beraten.
Tipp 6: Online-Marketingaktionen
Ebenso bei Marketingaktionen oder dem Versand von Newslettern gilt es einige Regeln zu beachten. Newsletter müssen zum Beispiel immer ein Impressum enthalten und die Möglichkeit den Newsletter abzubestellen. Auch sollten Sie nicht einfach “irgendwem” ohne eine entsprechende Genehmigung unaufgefordert Werbebotschaften zusenden; zumal die Erfolgsaussichten dabei ohnehin gering und die Streuverluste hoch sind. Generell gilt beim Versand: Datenschutz beachten!
Abmahnung erhalten – was tun?
Ist es trotz der Einhaltung vieler Regeln zu einer Abmahnung gekommen, sollten Abmahnungsgrund, Fristen und Streitwert geprüft werden. Um auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt sich unbedingt die Prüfung der Abmahnung durch einen Rechtsanwalt. Dieser kann aufgrund seiner Erfahrungen das weitere Vorgehen prüfen und der Betreiber vermeidet übereilte und falsche Schritte. Eine gute erste Anlaufstelle zum Nachschlagen der Regelungen, die bei nahezu allen Abmahnungen, die mit dem Internet zu tun haben, aktuell gelten, ist die Netlaw Library, in der Sie direkten Zugriff auf Gesetztestexte und weiterführende Informationen finden.
Überhöhte Abmahnungsgebühren?
Bisher kam es häufig zu so genannten Abmahnwellen, bei denen Rechtsanwälte Betreiber mit gleich gelagerten Fällen mit einem identischen Abmahnschreiben abgemahnen. Diese Abmahnungen waren teilweise mit überhöhten Gebühren angesetzt, die dem eigentlichen Streitwert nicht angemessen gegenüber standen. Diesem Rechtmissbrauch mit reinem Gebühreninteresse wird seit dem 01.09.2008 ein Riegel vorgeschoben. Das Gesetz über Urheberrecht (UrhG) enthält dann in § 97a Abmahnung in Absatz 2 eine Klausel, die ein Deckel für eine erstmalige Abmahnung in Höhe von 100 Euro als Abmahnungsbetrag vorsieht.

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